Beitragsordnung

gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des Turnverein Zellingen von 1861 e.V.


1. Der Turnverein Zellingen von 1861, e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des Turnverein Zellingen von 1861 e.V. am 20.10.2022 diese Beitragssatzung beschlossen. Sie wird durch Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich.

 

2. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem 1. des Quartals, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus der Anlage 1,die Bestandteil dieser Beitragsordnung ist.

 

3. Bei sozialen Härtefällen kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an den geschäftsführenden Vorstand zu richten, der hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.

 

4. Die Beiträge werden als Jahresbeiträge aufgeführt.

 

5. Die Beiträge werden jeweils jährlich im letzten Monat des ersten Quartals des Jahres im Voraus erhoben. Endet eine Mitgliedschaft entsprechend § 7 der Satzung erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Beiträge.

 

6. Mitglieder, die dem Turnverein Zellingen von 1861, e.V. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

 

7. Die Mitglieder haben dem Turnverein Zellingen von 1861, e.V. Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. 

 

 Stand 21.10.2022


Beiträge


 

Hauptverein Beitrag Hauptverein
Kinder bis 18 Jahre 30 €
Studenten / Azubis bis 25 Jahre 30 €
Erwachsene 60 €
Familien 100 €
   
Gymnastik Plus Zusatzbeitrag zum Hauptverein
Studenten / Azubis bis 25 Jahre 70 €
Erwachsene 100 €
Familien  175 €
   
Badminton Zusatzbeitrag zum Hauptverein
Kinder bis 18 Jahre 30 €
Studenten / Azubis bis 25 Jahre 30 €
Erwachsene 70 €
Familien 100 €
   
Karate  
Kind 13 bis 18 Jahre 30 €
Studenten / Azubis bis 25 Jahre 30 €
Erwachsene 70 €
   
Kegeln        Zusatzbeitrag zum Hauptverein
Kinder bis 18 Jahre 30 €
Studenten / Azubis bis 25 Jahre 30 €
Erwachsene 60 €
   
Tennis Zusatzbeitrag zum Hauptverein
Kinder bis 18 Jahre 30 €
Studenten / Azubis bis 25 Jahre 30 €
Erwachsene 70 €
Familien 120 €

allgemeine Informationen


  • Der Beitragslauf findet im ersten Quartal des Jahres statt.
  • Eine Kündigung ist nur zum Jahresende möglich. 
  • Die Kündigung zum Jahresende muss bis spätestens 30.09. eines Jahres per Post oder E-Mail erfolgen. 
  • Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im TV Zellingen ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.