gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des Turnverein Zellingen von 1861 e.V.
1. Der Turnverein Zellingen von 1861, e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des Turnverein Zellingen von 1861 e.V. am 20.10.2022 diese Beitragssatzung beschlossen. Sie wird durch Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich.
2. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem 1. des Quartals, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus der Anlage 1,die Bestandteil dieser Beitragsordnung ist.
3. Bei sozialen Härtefällen kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an den geschäftsführenden Vorstand zu richten, der hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.
4. Die Beiträge werden als Jahresbeiträge aufgeführt.
5. Die Beiträge werden jeweils jährlich im letzten Monat des ersten Quartals des Jahres im Voraus erhoben. Endet eine Mitgliedschaft entsprechend § 7 der Satzung erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Beiträge.
6. Mitglieder, die dem Turnverein Zellingen von 1861, e.V. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
7. Die Mitglieder haben dem Turnverein Zellingen von 1861, e.V. Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Stand 21.10.2022
Hauptverein | Beitrag Hauptverein |
Kinder bis 18 Jahre | 30 € |
Studenten / Azubis bis 25 Jahre | 30 € |
Erwachsene | 60 € |
Familien | 100 € |
Gymnastik Plus | Zusatzbeitrag zum Hauptverein |
Studenten / Azubis bis 25 Jahre | 70 € |
Erwachsene | 100 € |
Familien | 175 € |
Badminton |
Zusatzbeitrag zum Hauptverein |
Kinder bis 18 Jahre | 30 € |
Studenten / Azubis bis 25 Jahre | 30 € |
Erwachsene | 70 € |
Familien | 100 € |
Karate | |
Kind 13 bis 18 Jahre | 30 € |
Studenten / Azubis bis 25 Jahre | 30 € |
Erwachsene | 70 € |
Kegeln | Zusatzbeitrag zum Hauptverein |
Kinder bis 18 Jahre | 30 € |
Studenten / Azubis bis 25 Jahre | 30 € |
Erwachsene | 60 € |
Tennis | Zusatzbeitrag zum Hauptverein |
Kinder bis 18 Jahre | 30 € |
Studenten / Azubis bis 25 Jahre | 30 € |
Erwachsene | 70 € |
Familien | 120 € |
FRISCH . FROMM . FRÖHLICH . FREI